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Mut zur Freiwilligkeit - rechtlicher Rückenwind durch Vereinsgesetznovelle

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit geht mit einer im Nationalrat beschlossenen Vereinsgesetznovelle - eingebracht von der SPORTUNION und ÖVP, welche eine Haftungserleichterung für ehrenamtliche Aufgabenträger vorsieht, zur Ende.

Die von der SPORTUNION und ÖVP eingebrachte Gesetzesinitiative wurde heute vom Nationalrat beschlossen.

"Oft opfern Funktionäre ihre gesamte Freizeit für ihre Vereine - und als Dank dafür kann es passieren, dass sie plötzlich mit horrenden Schadenersatzforderungen konfrontiert werden" erklärt SPORTUNION Präsident Abg.z.NR Peter Haubner. So geschehen bei einem Judo Verein. Beim Training wurde eine Anfängerin durch ein Vereinsmitglied verletzt. Der Verein musste Schadenersatz an die Verletzte leisten. Diese Entscheidung hat bei vielen Vereinen für große Unruhe gesorgt. Insbesondere bestand die Befürchtung, dass sich in so einem Fall eine Verantwortung des Obmanns ergeben könnte, wenn er nicht für eine Haftpflichtversicherung des Vereins gesorgt hat.

Dank dem neuen Vereinsgesetz wird es ab sofort bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung eines ehrenamtlichen Mitarbeiters, wie z.B. des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer, mehr geben. Somit haftet also nicht der einzelne Vereinsfunktionär mit seinem privaten Vermögen, sondern der Verein als Rechtsperson.


 

07.12.2011 15:01

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