Finanzielle Unterstützung

Hier findest du eine Übersicht über die finanziellen Förderungen der SPORTUNION Wien.

Durch gezielte Subventionen unterstützt die SPORTUNION WIEN das aktive Vereinsleben ihrer Mitgliedsvereine. Die SPORTUNION Wien fördert aus öffentlichen Mitteln (u.a. Mitteln des Bundesvereinszuschusses des Bundessportförderungsfonds & Sportfördermittel der Stadt Wien) Vorhaben ihrer Mitgliedsvereine. Die Vergabe der Fördermitteln erfolgt nach den Richtlinien und Gesetzgebungen der jeweiligen Subventionsgeber.

Die SPORTUNION Wien bietet ihren Mitgliedsvereinen finanzielle Unterstützung in folgenden Förderbereichen:

Allgemeine Förderungen:
Übergeordnete Projektförderungen:
  • Infrastruktur
  • Aus- & Fortbildungen
  • Jugendsport
  • Leistungssport
  • Vereinseigene Projekte
  • Sportgeräte
  • Mieten
  • etc.
  • Veranstaltungen

In den Schritten 1 und 2 wird das Ansuchen für allgemeine Förderungen in der Datenbank sowie die Abrechnung dieser erklärt. Informationen zu den übergeordneten Projektförderungen finden Sie auf der jeweiligen Projektseiten.

Allgemeines:
  • Förderansuchen müssen rechtzeitig online der SPORTUNION-Datenbank bis zu folgenden Fristen eingereicht werden:
    • 08. Jänner 2024
    • 01. März 2024
    • 15. April 2024
    • 17. Juni 2024
    • 19. August 2024
    • 21. Oktober 2024
  • Subventionsansuchen über eine Fördersumme von mehr als € 10.000.- müssen bis zum 1.10. des Vorjahres eingereicht werden
  • Für den laufenden Vereinsbetrieb werden keine Subventionen vergeben
Erforderliche Einreichunterlagen:
  • Vollständig ausgefülltes Subventionsansuchen in der Vereinsdatenbank inkl. aller geforderten Beilagen
  • Als Kostenvergleich sollten immer 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern vorgelegt werden
  • Gemeinnützigkeitsbestätigung zum aktuellsten Jahresabschluss
Videoanleitung zur Erstellung eines allgemeinen Förderansuchens in der SPORTUNION-Datenbank:
Damit es nach erfolgter Förderzusage zur Förderauszahlung an den Verein kommt, müssen vom Verein Abrechnungsunterlagen an den Landesverband gesendet werden.

Diese Abrechnungsunterlagen des Vereins müssen bis 30. November bei der SPORTUNION Wien, Dominikanerbastei 6, 1010 Wien einlangen.

(Sollte die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden können, bitten wir dich um Kontaktaufnahme)

Nach den Abrechnungsrichtlinien der Bundes-Sport GmbH ist bei der Förderabrechnung folgendes zu beachten:

☐ Rechnungen sind auf dem Verein ausgestellt und liegen im Original vor

☐ Rechnungsmerkmale sind vorhanden

☐ Bei elektronisch vorliegenden Rechnungen sind am Ausdruck folgende Merkmale angeführt:

☐ Vereinsmäßigen Zeichnung     ☐ Datum      ☐ Richtigkeitsvermerk (handschriftlich)

☐ Zahlungen vom Vereinskonto getätigt, Kontoauszug liegt vor (IBAN vom Verein & Empfänger ist ersichtlich)

– Zahlungen von Privatpersonen sind vom Verein erstattet, Zahlungsfluss liegt vor

– Bei Zahlungen mittels Kreditkarte liegt die Kreditkartenabrechnung und der Kontoauszug mit der Abbuchung vor. (auch bei PayPal, Handy oder Bargeldchip).

☐ IBAN auf dem Zahlungsnachweis stimmt überein mit der IBAN auf der Re/PRAE

☐ Bei Barzahlungen liegt eine Kopie des Kassabuchs mit vereinsmäßiger Zeichnung vor

☐ Bei Hotel/Fahrtkosten Abrechnung liegt eine vereinsmäßig unterfertigte Teilnehmerliste vor

☐ PRAE – Unterschriftsdatum & Auszahlungsdatum sind später als die letzte Einheit im jeweiligen Monat

☐ aktuelle Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins liegt vor

☐ Verein hat keine offene Rechnungen gegenüber Sportunion Wien

Die Checkliste steht auch als Download im Word-Format unter Unterlagen für die Abrechnung von Förderansuchen zur Verfügung!

Fragen zu allgemeinen Förderansuchen

Sekretariat

Susanne Dutzi

Tel: +43 1 512 74 63 – 73
s.dutzi@sportunion-wien.at
Fragen zur Abrechnung von allgemeinen Förderansuchen

Buchhaltung

Desiree Strohmer & Polina Morimoto

Tel: +43 1 512 74 63 – 75
buchhaltung@sportunion-wien.at